DIN 68800 - Imprägnieren ist nicht verboten!

DIN 68800 - Imprägnieren ist nicht verboten!Die neue DIN 68800 wird in der Holzbranche nach wie vor heiß diskutiert. Immer wieder gibt es Interpretationen, die für den Hochbau mit Holz irreführend und falsch sind. Dazu gehört vor allem die Aussage, dass das Imprägnieren bzw. ein chemisch vorbeugender Holzschutz jetzt generell verboten sei.

Dem ist nicht so. Die DIN 68800 ist zunächst einmal kein Gesetz, sondern eine technische Regel. Sie beinhaltet dementsprechend auch kein grundsätzliches Verbot von Holzschutzmitteln. Vielmehr verlangt sie diese, wenn ganz bestimmte Schutzziele zu beachten sind. Sollte das gleiche Schutzziel aber durch "besondere bauliche Holzschutzmaßnahmen" (DIN 68800-2) erreicht werden können, dann sind diese zu bevorzugen.

Ist es allerdings nicht möglich, ein Schutzziel allein durch die baulichen Maßnahmen sicherzustellen, so müssen bei den nicht dauerhaften Holzarten sogar Holzschutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln (DIN 68800-3) vorgenommen werden.

 

DIN 68800: Bauschäden müssen vermieden werden

 

Es gilt vor allem eines zu beachten: Die Holzschutznorm zielt darauf ab, dass Bauschäden durch Insekten- und Pilzbefall verhindert werden und die Standsicherheit gewährleistet ist. Es geht also darum, zum Holzschutz eine Entscheidung zu treffen, die Bauschäden vermeidet - sei es durch bauliche Maßnahmen, die einen Vorrang genießen, oder durch chemischen Holzschutz.

Nach der Musterbauordnung (§ 13) schützen baulich konstruktive Maßnahmen, Kontrollierbarkeit und technisch getrocknetes Holz vor einem solchen Bauschaden, nicht aber vor einem Befall zumindest durch Insekten. Das bedeutet konkret: Man geht davon aus, dass zum Beispiel ein Insektenbefall durch eine Kontrolle festgestellt und dann beseitigt werden kann, bevor ein Bauschaden entsteht.

 

Imprägnierte Latten weiterhin möglich

 

In der Praxis sollte der chemische Holzschutz wohl überlegt sein. Dort, wo bauliche oder andere Maßnahmen wie die regelmäßige Kontrolle des Holzes ausreichen, ist nach der Norm ein chemischer Holzschutz nicht angezeigt. Ist das Holz aber nicht ausreichend geschützt und es sind dadurch Bauschäden zu befürchten, dann muss dieser weiterhin eingesetzt werden.

Das gilt auch für Latten. Obwohl die Norm Latten "hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten, Traufbohlen und Dachschalungen" der Gebrauchsklasse 0 zuordnet und damit die nicht imprägnierte Latte zum Normalfall erklärt, schließt das nicht generell eine Imprägnierung aus. In Ausnahmefällen kann sich der Bauherr aus für ihn bedeutenden Gründen nach wie vor für eine Imprägnierung entscheiden.

 

DIN 68800 - Beratung ist wichtigBeratung wichtiger denn je

 

Es sind die handelnden Personen, die in der Verantwortung und mit einer Prüfpflicht auch in der Haftung stehen. Das Wichtigste ist im Zusammenhang mit der DIN 68800 für einen Handwerker deshalb, die Bauherren umfassend und kompetent zu beraten, wenn es um den möglichen Verzicht bzw. den Einsatz eines chemischen Holzschutzes geht. Die Beratung sollte so umfassend sein, dass der Bauherr am Ende in der Lage ist zu entscheiden, ob er einen Holzschutz möchte oder nicht.

Diese Entscheidung sollte der Handwerker aus Haftungsgründen schriftlich dokumentieren und sich von dem Bauherren bestätigen lassen. Dabei gilt es auch, auf die jeweils bestehenden Risiken zu verweisen. So ist etwa bei technisch getrocknetem Holz ein Insekten- oder Pilzbefall nicht vollkommen auszuschließen.

Architekten sind in diesem Punkt ebenfalls gefordert, die für den Holzschutz notwendigen Maßnahmen richtig einzuschätzen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn man als Handwerker eine Architektenausschreibung für sich hinterfragt, um den Anforderungen der DIN 68800 gerecht zu werden. Hat man den Eindruck, dass die Planung fehlerhaft oder der neueste Stand der Technik nicht ausreichend berücksichtigt ist, dann sollte man Bedenken anmelden.

 

Downloads zur DIN 68800 für weitere Hintergründe

 

Wer sich noch weiter informieren möchte, der findet unter anderem auf der Homepage www.deutsche-bauchemie.de noch ausführlichere Informationen und Downloads zum Thema.

 

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