Baugerüst geklaut: wer haftet?

Auf Deutschlands Baustellen wird geklaut, was das Zeug hält. Es kommt sogar vor, dass ganze Baugerüste verschwinden. Wer haftet und wer trägt den Schaden, der leicht 10 000 Euro erreichen kann?

 

Gehören die Gerüste dem Zimmerer, ist er selbst der Geschädigte. Wenn es die Gerüste des beauftragten Gerüstbauers sind, haftet der Zimmerer gegenüber dem Gerüstbauer und müsste diese nach Ablauf der Mietdauer wieder unversehrt zurückgeben. Kann er das nicht, schuldet er ihm Schadenersatz.

 

Schadenersatz aber setzt voraus, dass ein gewisses Mitverschulden am Diebstahl besteht. Damit fragt die Rechtsprechung, ob der Zimmerer alles Zumutbare getan habe, um einen Diebstahl zu verhindern. Diebstahlsicherungen, Kameraüberwachung, Bauzäune sind Themen dazu. Wer aber gar nichts getan hat, handelt laut Gesetzgeber fahrlässig und haftet dafür.

 

In den gängigen Versicherungen sind Gerüste und Maschinen meist ausgeklammert. Wer sicher sein will, trifft mit dem Gerüstbauer eine kleine Zusatzvereinbarung, wonach der Gerüstbauer das Diebstahlrisiko trägt. Er kann seine Gerüste leichter versichern, auch wenn sich das im Mietpreis mit ein paar Cents zusätzlich niederschlägt. So traurig es ist, Sicherheit gibt’s nicht umsonst.

 

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