Bauherr oder Handwerker: Wer muss was beweisen?

Ein vom Bauherrn unterschriebener Stundenzettel erspart dem Handwerker viel Ärger, wenn es um die Rechnung geht. Streitpunkt kann dann nur noch sein, ob auch effizient genug gearbeitet wurde.



Sollte der Bauherr tatsächlich die Meinung vertreten, dass die Arbeit nicht schnell und effizient genug durchgeführt wurden, dann steht ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig den Handwerkern jetzt zur Seite!



„Danach reicht es nicht, wenn der Kunde mangelnde Effizienz behauptet. Er muss schon exakt vortragen, warum nach seiner Meinung zu langsam oder ineffizient gearbeitet wurde“, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Reinders gegenüber DDH. Die Beweislast treffe den Kunden.



Aber aufgepasst: Ist der Stundenzettel dagegen nicht unterschrieben, muss der Handwerker seine Effizienz beweisen.

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